Gemäß Art. 33 DSGVO meldet der Verantwortliche „Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten ………….. unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden, nachdem …….
Folgende Praxisbeispiele wurden von dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit bereits bewertet:
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