Eintragungs ins Transparenzregister

LEXKONNEX Rechtsanwälte erledigt schnell und einfach die Eintragung in das Transparenzregister

Die Meldung zum Transparenzregister ist ab sofort für alle im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften Pflicht.

Alle Leistungen im Überblick

  • Prüfung aller Angaben durch einen Anwalt
  • Rechtliche Beratung bei Rückfragen
  • Schnelle Kommunikation und Erledigung
  • Übersendung der Anmeldebestätigung zum Transparenzregister

Was ist das Transparenzregister?

Das Transparenzregister ist die zentrale Datenbank in Deutschland. Sie dient dazu, durch Transparenz illegale Geldwäsche zu vermeiden oder zu erschweren. Sie findet Ihre rechtliche Grundlage im Geldwäschegesetz (GWG).

Warum und seit wann ist meine Gesellschaft eintragungspflichtig?

Alle Gesellschaften, die in einem deutschen Handelsregister eingetragen sind, ihre wirtschaftlich Berechtigten in das Transparenzregister bis zum 30.06.2022 eintragen müssen.

Konsequenzen bei Nicht-Meldung oder Verspätung?

Kommen Sie Ihrer Eintragungspflicht nicht nach, ist mit Bußgeldern zu rechnen. Die Bußgelder können, je nach Fall, bis zu EUR 100.000 oder bei vorsätzlicher Begehung bis zu EUR 150.000 reichen. Gleiches droht bei der Eintragung falscher Daten. Es sind zudem Unstimmigkeitsmeldungen möglich.