Gesellschaftrecht

Wir beraten Geschäftsführer und Gesellschafter und begleiten sie von der Gründung bis zur Auflösung eines Unternehmens.

Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir ein sinnvolles Gründungskonzept und beraten Sie zur Rechtsformwahl,Vertragsgestaltung sowie in allen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen. Unter Hinzuziehung eines steuerechtlichen Beraters werden wirtschaftliche und steuerrechtliche Aspekte berücksichtigt und Lösungen speziell für Ihre Bedürfnisse erarbeitet.

Gerne stehen wir Ihnen auch für eine unternehmens-rechtliche Dauerberatung zur Verfügung, indem wir als externe Rechtsabteilung agieren und sie beim Forderungs- und Vertragsmanagment unterstützen. Ebenfalls vertreten wir ihre Interessen vor Gericht, sowohl in Zivilprozessen als auch in Schiedsgerichtsverfahren oder Handelsregisterangelegenheiten.

  • Personengesellschaftsrecht, insbesondere KG, OHG, GmbH&Co.KG und GbR
  • Kapitalgesellschaftsrecht – GmbH-Recht, AG
  • Publikumsgesellschaften, Vereins- und Stiftungsrecht
  • Beratung in der Gründungsphase, insbesondere bei der Rechtsformwahl
  • Gestaltung und Prüfung von Geesellschaftsverträge, Begleitung von Gesellschafter- und Aktionärversammlungen, Entwurf und Prüfung von Gesellschafterbeschlüsse
  • Entwurf und Prüfung von Gesellschafterbeschlüsse
  • Geschäftsführer und Gesellschafterhaftung
  • Übernahme der Treuhändlerstellung
  • Beratung bei Kauf bzw. Verkauf von Unternehmen und Beteiligungen- Anteilskauf
  • Beratung bei Unternehmensumstrukturierungen, Mergers & Acquisitions
  • Konzernrecht und Konzernumlagevereinbarungen
  • gerichtliche und außergerichtliche Begleitung von Streitigkeiten mit Mitgesellschaftern und dritten
  • Beratung im Rahmen der Liquidation und Auseinandersetzung. Übernahme des Amtes des Liquidators