Disney und Universal verklagen Midjourney wegen Urheberrechtsverletzung

Haftung von KI

Am 1. Juli 2025 haben die US-Filmstudios Disney und Universal vor einem Bezirksgericht in Kalifornien Klage gegen das KI-Unternehmen Midjourney eingereicht. Der Vorwurf: Die Software verletze systematisch Urheberrechte, indem sie Bilder generiert, die auf geschützten Charakteren wie Spiderman, Shrek oder Homer Simpson beruhen – ohne Lizenz oder Einwilligung der Rechteinhaber. Midjourney, 2022 gegründet und mit einem Gewinn von 300 Millionen US-Dollar im Jahr 2024 einer der weltweit größten Anbieter von KI-Bildgeneratoren, verteidigt sich mit dem Hinweis auf das „Fair Use“-Prinzip des US-Rechts. Dieses erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke ohne Zustimmung, wenn ein gesellschaftlicher Nutzen überwiegt.

Die Klageschrift, über 100 Seiten stark, führt aus, dass Midjourney gezielt mit dem Versprechen wirbt, urheberrechtlich geschützte Inhalte nachbilden zu können – ein Verhalten, das laut den Studios einem systematischen Plagiat gleichkomme. Frühere Aufforderungen, die Nutzung geschützter Inhalte zu unterlassen, blieben unbeantwortet.

Relevanz für das deutsche Urheberrecht

Auch im deutschen Recht wirft der Fall zentrale Fragen auf. Denn hier ist das „Fair Use“-Prinzip nicht anwendbar. Stattdessen gelten enge Ausnahmen zugunsten der Rechteinhaber. Bereits das Training von KI mit geschützten Werken kann als urheberrechtlich relevante Vervielfältigung oder Nutzung gelten. Auch das Generieren von Bildern, das Anzeigen, Herunterladen sowie die öffentliche Zugänglichmachung über eine Plattform wie Midjourney könnte Verstöße gegen § 16, § 19a UrhG (Vervielfältigungsrecht und Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) darstellen.

Die Entscheidung des kalifornischen Gerichts dürfte damit auch international Signalwirkung entfalten – insbesondere für die urheberrechtliche Einordnung von KI-generierten Inhalten im europäischen Raum. Sollte den Klägern Recht gegeben werden, könnte dies weitere Verfahren und gesetzgeberische Entwicklungen nach sich ziehen.