ChatGPT im Unternehmen: Was rechtlich zu beachten ist

Ki im Unternehmen - Risiken

Ob für Texte, Code oder Kundenservice – ChatGPT ist längst in vielen Unternehmen angekommen. Kein Wunder: Das KI-Tool arbeitet schnell, rund um die Uhr und spart Zeit. Doch bei aller Effizienz dürfen Unternehmen rechtliche Risiken nicht aus den Augen verlieren. Dieser Beitrag zeigt, worauf es ankommt.

  1. Was kann ChatGPT im Unternehmensalltag leisten?

ChatGPT eignet sich für viele Unternehmensbereiche – von der Texterstellung über Kundenkommunikation bis hin zur Programmierung. Beispiele:

  • Social-Media-Beiträge automatisch erstellen
  • Antworten auf Kundenanfragen formulieren
  • Code-Snippets und einfache Formulare programmieren

Auch im Marketing, Personalwesen oder Management wird ChatGPT zunehmend genutzt – etwa für Stellenanzeigen, E-Mail-Texte oder Projektpläne.

  1. Die rechtliche Seite: Wo wird es kritisch?

Urheberrecht & Markenrecht

KI-generierte Inhalte sind nicht urheberrechtlich geschützt – können aber urheberrechtlich geschützten Werken ähneln. Nutzung also nur mit Vorsicht und idealerweise als Inspiration.

Neue KI-Verordnung (ab 2025 relevant)

  • Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte (z. B. bei Deep Fakes)
  • Transparenzpflicht bei Chatbots auf Websites
  • Pflicht zur internen Schulung im Umgang mit KI
  • Dokumentationspflichten bei Hochrisiko-KI (z. B. bei Bewerbungen)

Datenschutz

Vorsicht bei personenbezogenen Daten:
Die DSGVO gilt auch bei ChatGPT. Wer sensible Daten eingibt, riskiert Verstöße – vor allem, da Betroffenenrechte (z. B. auf Löschung) kaum durchsetzbar sind.

Empfehlung:

  • Keine personenbezogenen Daten eingeben
  • Nur mit Business-Version (z. B. ChatGPT Team oder Enterprise) verwenden
  • Datenschutzerklärung und ggf. Cookie-Einwilligung anpassen

3.Checkliste: Rechtssicherer Umgang mit ChatGPT

✅ Nur geprüfte Inhalte veröffentlichen
✅ Keine sensiblen oder personenbezogenen Daten eingeben
✅ Business-Version nutzen & AV-Vertrag abschließen
✅ Hinweis auf KI-Nutzung in Datenschutzerklärung aufnehmen
✅ Mitarbeiter schulen & klare KI-Richtlinie im Unternehmen etablieren

Fazit: Chancen nutzen, Risiken kennen

ChatGPT kann Prozesse enorm vereinfachen – doch der rechtssichere Einsatz ist Pflicht. Wer KI im Unternehmen nutzt, sollte sich mit Datenschutz, Urheberrecht und der neuen KI-Verordnung vertraut machen.

Tipp: Lassen Sie sich zu Datenschutz & KI am besten anwaltlich beraten und integrieren Sie rechtssichere Passagen in Ihre Rechtstexte.

Ende der EU-OS-Plattform: Was Online-Händler jetzt beachten müssen

Änderung Impressum

Die EU-Online-Streitbeilegungsplattform (kurz: OS-Plattform) war seit 2016 eine zentrale Anlaufstelle für Verbraucher und Händler zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten im Online-Handel. Doch damit ist jetzt Schluss:

👉 Zum 20. Juli 2025 wird die OS-Plattform dauerhaft abgeschaltet.
Das hat direkte rechtliche Folgen für alle, die Online-Dienstleistungen oder Produkte anbieten.

Was war die OS-Plattform?

Die Plattform der Europäischen Kommission sollte Verbrauchern die Möglichkeit geben, Konflikte mit Online-Händlern über nationale Grenzen hinweg unkompliziert beizulegen – ohne Gerichtsverfahren. Dazu diente der Link:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/

Viele Unternehmen waren gesetzlich verpflichtet, diesen Link gut sichtbar in ihren Rechtstexten (z. B. im Impressum oder in den AGB) zu hinterlegen.

Warum wird der Hinweis jetzt problematisch?

Da die Plattform ab dem 20.07.2025 weder erreichbar ist noch Verfahren abwickelt, gilt jeder Verweis darauf als objektiv irreführend.
Das kann nach geltendem Wettbewerbsrecht zu Abmahnungen führen.

Was müssen Händler jetzt tun?

Der folgende Standardhinweis muss bis spätestens 20.07.2025 entfernt werden:

„Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.“

 Wichtig: Entfernen Sie diesen Hinweis aus:

  • dem Impressum,

  • den AGB,

  • der Widerrufsbelehrung,

  • allen sonstigen Rechtstexten auf Ihren Websites und Online-Shops.

Fazit

Auch wenn der Hinweis in vielen Shops bisher Pflicht war: Ab dem 20. Juli 2025 wird er zur rechtlichen Stolperfalle.
Online-Händler sollten zeitnah handeln und ihre Rechtstexte überprüfen bzw. anpassen lassen.

5.000 € Schadensersatz gegen Facebook (Meta)

Facebookklage

Leipziger Gericht verurteilt Facebook zu 5.000 € Schadensersatz – Ein Meilenstein für Datenschutzrechte

Hintergrund der Entscheidung

In einem bemerkenswerten Urteil hat ein Leipziger Amtsgericht Facebook (bzw. den Mutterkonzern Meta Platforms) zu einer Zahlung von 5.000 Euro Schadensersatz an einen Nutzer verurteilt. Der Grund: Die Plattform hatte über Jahre hinweg systematisch Internetseiten abgerufen und gespeichert, die der Nutzer außerhalb von Facebook besucht hatte – ohne dass dieser ausreichend darüber informiert oder um Zustimmung gebeten worden war.

Das Urteil reiht sich ein in eine wachsende Zahl an Entscheidungen europäischer Gerichte, die Tech-Konzerne für Datenschutzverstöße zur Rechenschaft ziehen – diesmal mit direktem finanziellen Vorteil für betroffene Nutzer:innen.

Was war passiert?

Der Kläger aus Leipzig hatte entdeckt, dass Facebook über sogenannte „Like“-Buttons und Tracking-Pixel auch dann Daten über ihn sammelte, wenn er gar nicht aktiv auf Facebook unterwegs war. Selbst beim Besuch völlig unabhängiger Webseiten wurden durch Facebook automatisch Informationen wie IP-Adresse, Zeitpunkt des Zugriffs und technische Browserdaten gespeichert.

Besonders brisant: Auch ohne aktives Login oder gar ein offenes Browserfenster mit Facebook wurde der Datenverkehr aufgezeichnet – eine Praxis, die die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) eigentlich streng regelt und nur unter klarer Einwilligung erlaubt.

Die rechtliche Bewertung

Das Leipziger Gericht sah in der Datenspeicherung einen eindeutigen Verstoß gegen Artikel 6 der DSGVO, der die rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten regelt. Die Richter betonten, dass es sich bei dem heimlichen Tracking um einen „nicht gerechtfertigten Eingriff in die Privatsphäre“ handle, der eine „spürbare immaterielle Belastung“ darstelle.

Besonders relevant: Das Gericht erkannte die rein psychische Beeinträchtigung – das Gefühl, ständig überwacht zu werden – als ausreichend für eine Entschädigung. Der zugesprochene Betrag von 5.000 Euro gilt damit als ein vergleichsweise hoher Schadensersatz in einem solchen Fall und könnte Signalwirkung für weitere Klagen haben.

Was bedeutet das Urteil für Nutzer:innen?

Dieses Urteil sendet eine klare Botschaft: Datenschutz ist kein abstraktes Recht, sondern kann ganz konkrete finanzielle Entschädigung nach sich ziehen – insbesondere dann, wenn Unternehmen systematisch gegen geltende Gesetze verstoßen.

Auch wenn es sich um ein Urteil eines Amtsgerichts handelt und Meta Berufung einlegen könnte, zeigt der Fall exemplarisch, dass Betroffene sich gegen die allgegenwärtige Datensammelei wehren können. Verbraucherzentralen und Datenschutzorganisationen sehen darin einen ermutigenden Präzedenzfall.

Meta/Facebook unter Druck

Für Meta ist das Urteil ein weiterer juristischer Rückschlag in einer langen Reihe von Verfahren rund um Datenschutz. Bereits in der Vergangenheit wurden Strafen in Millionenhöhe verhängt – doch nun geraten auch individuelle Entschädigungsansprüche stärker in den Fokus.

Dass ein einzelner Nutzer mit Erfolg gegen einen der mächtigsten Internetkonzerne vor Gericht zieht, könnte viele andere dazu ermutigen, ebenfalls ihre Rechte geltend zu machen.

Fazit: Kleine Entscheidung – große Wirkung?

Ob das Leipziger Urteil tatsächlich Wellen schlagen wird, bleibt abzuwarten. Sicher ist aber: Der Datenschutz wird zunehmend auch vor deutschen Gerichten ernst genommen – und Verstöße können echte Konsequenzen haben. Wer sich also bislang machtlos gegenüber der Datensammelwut von Konzernen fühlte, könnte nun neue Hoffnung schöpfen.