Leipziger Gericht verurteilt Facebook zu 5.000 € Schadensersatz – Ein Meilenstein für Datenschutzrechte
Hintergrund der Entscheidung
In einem bemerkenswerten Urteil hat ein Leipziger Amtsgericht Facebook (bzw. den Mutterkonzern Meta Platforms) zu einer Zahlung von 5.000 Euro Schadensersatz an einen Nutzer verurteilt. Der Grund: Die Plattform hatte über Jahre hinweg systematisch Internetseiten abgerufen und gespeichert, die der Nutzer außerhalb von Facebook besucht hatte – ohne dass dieser ausreichend darüber informiert oder um Zustimmung gebeten worden war.
Das Urteil reiht sich ein in eine wachsende Zahl an Entscheidungen europäischer Gerichte, die Tech-Konzerne für Datenschutzverstöße zur Rechenschaft ziehen – diesmal mit direktem finanziellen Vorteil für betroffene Nutzer:innen.
Was war passiert?
Der Kläger aus Leipzig hatte entdeckt, dass Facebook über sogenannte „Like“-Buttons und Tracking-Pixel auch dann Daten über ihn sammelte, wenn er gar nicht aktiv auf Facebook unterwegs war. Selbst beim Besuch völlig unabhängiger Webseiten wurden durch Facebook automatisch Informationen wie IP-Adresse, Zeitpunkt des Zugriffs und technische Browserdaten gespeichert.
Besonders brisant: Auch ohne aktives Login oder gar ein offenes Browserfenster mit Facebook wurde der Datenverkehr aufgezeichnet – eine Praxis, die die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) eigentlich streng regelt und nur unter klarer Einwilligung erlaubt.
Die rechtliche Bewertung
Das Leipziger Gericht sah in der Datenspeicherung einen eindeutigen Verstoß gegen Artikel 6 der DSGVO, der die rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten regelt. Die Richter betonten, dass es sich bei dem heimlichen Tracking um einen „nicht gerechtfertigten Eingriff in die Privatsphäre“ handle, der eine „spürbare immaterielle Belastung“ darstelle.
Besonders relevant: Das Gericht erkannte die rein psychische Beeinträchtigung – das Gefühl, ständig überwacht zu werden – als ausreichend für eine Entschädigung. Der zugesprochene Betrag von 5.000 Euro gilt damit als ein vergleichsweise hoher Schadensersatz in einem solchen Fall und könnte Signalwirkung für weitere Klagen haben.
Was bedeutet das Urteil für Nutzer:innen?
Dieses Urteil sendet eine klare Botschaft: Datenschutz ist kein abstraktes Recht, sondern kann ganz konkrete finanzielle Entschädigung nach sich ziehen – insbesondere dann, wenn Unternehmen systematisch gegen geltende Gesetze verstoßen.
Auch wenn es sich um ein Urteil eines Amtsgerichts handelt und Meta Berufung einlegen könnte, zeigt der Fall exemplarisch, dass Betroffene sich gegen die allgegenwärtige Datensammelei wehren können. Verbraucherzentralen und Datenschutzorganisationen sehen darin einen ermutigenden Präzedenzfall.
Meta/Facebook unter Druck
Für Meta ist das Urteil ein weiterer juristischer Rückschlag in einer langen Reihe von Verfahren rund um Datenschutz. Bereits in der Vergangenheit wurden Strafen in Millionenhöhe verhängt – doch nun geraten auch individuelle Entschädigungsansprüche stärker in den Fokus.
Dass ein einzelner Nutzer mit Erfolg gegen einen der mächtigsten Internetkonzerne vor Gericht zieht, könnte viele andere dazu ermutigen, ebenfalls ihre Rechte geltend zu machen.
Fazit: Kleine Entscheidung – große Wirkung?
Ob das Leipziger Urteil tatsächlich Wellen schlagen wird, bleibt abzuwarten. Sicher ist aber: Der Datenschutz wird zunehmend auch vor deutschen Gerichten ernst genommen – und Verstöße können echte Konsequenzen haben. Wer sich also bislang machtlos gegenüber der Datensammelwut von Konzernen fühlte, könnte nun neue Hoffnung schöpfen.