IT-Recht

LEXKONNEX ist auf dem Gebiet des Internetrechts spezialisiert und für Mandanten aus dem Internetbereich wie Online-Portale und Internet-Dienstleister tätig. Zu den Leistungen im Bereich Internetrecht gehören insbesondere die Erstellung von Verträgen über Internet-Dienstleistungen, AGB für Online-Shops sowie Nutzungsbedingungen und Leistungsbeschreibungen für Internetportale. Auch für Fragen des E-Commerce sowie Fernabsatzrechts und in Domain oder Marken-Streitigkeiten stehen wir unseren Mandanten unterstützend zur Seite.

SOFTWAREVERTRÄGE

LEXKONNEX steht Unternehmen bei der Erstellung von Softwareverträgen beratend zur Seite. Ob individueller Softwareerstellungs-Vertrag oder IT-Projektvertrag, ob Lizenzbedingungen oder AGB, unsere Anwälte verfügen über eine langjährige Erfahrung, die sich aus der Beratung von Softwarehäusern und Dienstanbietern herrührt.

  • Gestaltung und Prüfung von IT-Verträgen, insb. Webhostingverträge, Softwarekauf und – erstellung, Software- und Hardwarepflegeverträge, Lizenzverträge, App-Entwicklungsverträge, Webdesign-Verträge, Cloud Computing Verträge usw.
  • Beratung bei der Auswahl der richtigen Domain- Vertretung bei Domainstreitigkeiten
  • Erstellung, Prüfung und ggf. Anpassung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Erstellung von Service-Level-Agreements und Datenschutzvereinbarungen
  • Beratung bei Outsourcing- und Steuerung von IT-Projekten
  • Rechtliche Optimierung von Webseiten – Prüfung von Immpressumspflichten,  Widerrufsbelehrungen und Datenschutzhinweisen
  • IT-Recht Mainz